Vorgehensweise

Ablauf der Zusammenarbeit

Diese Auflistung dient zur ersten Orientierung, maßgeblich sind die Regelungen der DIN EN 16247-1 gemäß BAFA-Merkblatt.

Vorab: Ist überhaupt ein vollständiges Audit nötig?

Liegt Ihr jährlicher Gesamtendenergieverbrauch bei 500.000 kWh oder weniger, greift die sogenannte Bagatellschwelle (§ 8 Abs. 4 EDL-G): Statt der folgenden acht Schritte genügt dann eine vereinfachte Online-Meldung der Basisdaten an das BAFA. Wir prüfen das für Sie bereits im Vorgespräch – bevor unnötiger Aufwand entsteht.

Einleitender Kontakt

Der Energieauditor legt mit der Organisation die Rahmenbedingungen der Beratung fest. Insbesondere werden Ziele, Erwartungen und die Kriterien bestimmt, an denen Energieeffizienzmaßnahmen gemessen werden sollen.

Dauer: ca. 30–45 Minuten, meist telefonisch oder als Video-Call. Teilnehmer: Geschäftsführung oder Facility-Verantwortliche/r, Energieauditor.

Auftakt-Besprechung

Hier werden die zu liefernden Daten, Anforderungen an Messungen und Vorgehensweisen für die Installation von Messausrüstungen erläutert. Das Unternehmen benennt eine für die Begleitung des Energieaudits verantwortliche Person.

Dauer: ca. 60–90 Minuten, vor Ort oder per Video-Call. Teilnehmer: benannte/r Ansprechpartner/in, ggf. Haustechnik/Facility Management, Energieauditor. Ergebnis: abgestimmter Zeitplan, Liste der benötigten Unterlagen.

Datenerfassung

Erfassung von Informationen zu energieverbrauchenden Systemen, Prozessen und Einrichtungen sowie quantifizierbaren Parametern. Auch frühere Untersuchungen, Energietarife sowie Konstruktions-, Betriebs- und Wartungsdokumente werden berücksichtigt.

Dauer: läuft meist parallel über 1–3 Wochen, je nach Datenlage. Ablauf: Sie stellen Unterlagen digital bereit, Rückfragen klären wir kurzfristig per E-Mail oder Telefon.

Außeneinsatz

Begehung des zu prüfenden Objekts, um den Energieeinsatz zu evaluieren und Bereiche zu ermitteln, wo zusätzliche Daten benötigt werden. Arbeitsabläufe und Nutzerverhalten werden untersucht, erste Verbesserungsvorschläge entstehen.

Dauer: je nach Betriebsgröße ein halber bis mehrere Tage, ggf. auf mehrere Termine verteilt. Teilnehmer: Ansprechpartner/in vor Ort, Energieauditor, bei Bedarf Haustechnik. Bei mehreren Standorten: Vergleichbare Standorte werden zu Clustern gebündelt und stichprobenartig besucht – die Anzahl der zu begehenden Standorte je Cluster orientiert sich näherungsweise an der Quadratwurzel der Gesamtzahl. Das reduziert den Aufwand, ohne die Aussagekraft zu verlieren.

Zwischenrückmeldung

Nicht in jeder Norm-Fassung zwingend vorgeschrieben, in der Praxis aber sehr hilfreich: Ein kurzer Zwischenstand, in dem erste Auffälligkeiten und offene Fragen besprochen werden, bevor die vollständige Analyse beginnt.

Dauer: ca. 30 Minuten, telefonisch. Nutzen: Sie erfahren frühzeitig, in welche Richtung die Auswertung geht, und können bereits erste interne Abstimmungen anstoßen.

Analyse

Feststellung der bestehenden energiebezogenen Leistung inkl. Aufschlüsselung des Energieverbrauchs auf Verbrauchs- und Versorgungsseite. Bewertung der Verbesserungsmöglichkeiten nach festgelegten Kriterien.

Dauer: ca. 1–3 Wochen Auswertungszeit im Büro des Energieauditors, ohne weiteren Aufwand Ihrerseits.

Bericht

Transparenter, schlüssiger Bericht mit Zusammenfassung, Hintergrundinformationen, Dokumentation der Energieberatung sowie einer Liste der Verbesserungsmöglichkeiten inkl. Empfehlungen, Annahmen, Förderhinweisen, Wirtschaftlichkeitsanalyse und Nachweisverfahren.

Format: digitales Dokument (PDF), auf Wunsch zusätzlich in Papierform. Dient als Nachweis gegenüber Behörden und als interne Entscheidungsgrundlage. Meldepflicht: Spätestens zwei Monate nach Fertigstellung müssen Basisdaten unaufgefordert per Online-Erklärung an das BAFA gemeldet werden – diese Meldung übernehmen wir für Sie.

Abschlussbesprechung

Präsentation der Ergebnisse, Erklärung bei Bedarf und Übergabe des Berichts.

Dauer: ca. 60–90 Minuten, vor Ort oder per Video-Call. Teilnehmer: Geschäftsführung, Ansprechpartner/in, auf Wunsch weitere Entscheidungsträger. Inhalt: Vorstellung der Einsparpotenziale, gemeinsame Priorisierung möglicher Maßnahmen, Beantwortung offener Fragen.

Besprechungen im Überblick

Drei feste Termine, klar strukturiert

Über den gesamten Ablauf hinweg gibt es drei zentrale Besprechungstermine. Alle weiteren Abstimmungen laufen in der Regel unkompliziert per Telefon oder E-Mail.

1. Auftakt-Besprechung

Rahmenbedingungen, Datenbedarf und Zeitplan werden gemeinsam festgelegt. Startpunkt der Zusammenarbeit.

2. Zwischenrückmeldung

Kurzer Statusabgleich nach dem Außeneinsatz, bevor die Detailanalyse beginnt. Schafft Transparenz während der Bearbeitung.

3. Abschlussbesprechung

Vorstellung der Ergebnisse, Übergabe des Berichts und gemeinsame Priorisierung der empfohlenen Maßnahmen.

Vorbereitung

Was wir für den Start von Ihnen brauchen

Je vollständiger die Unterlagen, desto zügiger und präziser läuft das Audit. Eine erste Orientierung:

Energierechnungen & Verbrauchsdaten
Strom-, Gas-, Fernwärme- oder Kraftstoffrechnungen der letzten 1–3 Jahre, soweit vorhanden.
Gebäude- und Anlagenunterlagen
Grundrisse, Anlagenlisten, Wartungsprotokolle für Heizung, Lüftung, Klima- und Beleuchtungstechnik.
Betriebsdaten
Öffnungs- bzw. Betriebszeiten, Mitarbeiterzahl je Standort, besondere Nutzungsanforderungen.
Ansprechpartner/in vor Ort
Eine Person, die während des Außeneinsatzes Zugang zu relevanten Bereichen ermöglichen kann.
Energieausweis, falls vorhanden
Liegt für Ihr Gebäude bereits ein vollständiger, bedarfsorientierter Energieausweis vor, kann er Teile des Audits ersetzen und den Aufwand deutlich reduzieren – bitte das komplette Dokument inkl. Berechnungen, nicht nur den Aushang.

Keine Sorge, wenn etwas fehlt

Nicht jede Unterlage muss von Anfang an vorliegen. Wir klären in der Auftakt-Besprechung gemeinsam, was tatsächlich benötigt wird, und unterstützen Sie bei der Beschaffung, wo es sinnvoll ist.

Sie sind Mieter Ihrer Räume?

Kein Problem – zuständig für das Audit ist immer der Nutzer der Flächen, unabhängig vom Eigentum. Ihr Vermieter ist nicht involviert; Sie liefern uns lediglich die für Ihre Räume relevanten Verbrauchs- und Anlagendaten.

Zeitrahmen

Wie lange dauert ein Energieaudit insgesamt?

Von der Auftakt-Besprechung bis zum fertigen Bericht vergehen in der Praxis meist 4 bis 8 Wochen – abhängig von Betriebsgröße, Anzahl der Standorte und wie schnell benötigte Unterlagen bereitstehen. Bei einzelnen Bürostandorten geht es oft schneller, bei mehreren Filialen oder komplexer Anlagentechnik entsprechend länger. Einen realistischen Zeitplan für Ihren Fall besprechen wir bereits im kostenlosen Erstgespräch.

Zusammenarbeit

Wer ist wann gefragt?

Ein Energieaudit funktioniert nur als Zusammenarbeit. Die folgende Übersicht zeigt, welche Rolle typischerweise wann besonders gefordert ist.

Geschäftsführung
Vor allem beim einleitenden Kontakt und bei der Abschlussbesprechung gefragt – für Zielsetzung und Priorisierung der empfohlenen Maßnahmen.
Benannte/r Ansprechpartner/in
Zentrale Begleitperson über den gesamten Ablauf – koordiniert Unterlagen, Termine und Rückfragen zwischen Unternehmen und Energieauditor.
Haustechnik / Facility Management
Besonders relevant während des Außeneinsatzes – kennt Anlagen, Zugänge und Besonderheiten der Gebäudetechnik vor Ort.
Energieauditor (Ingenieurbüro Bräu)
Verantwortlich für Methodik, Datenanalyse, Begehung, Bericht und Einhaltung der Anforderungen nach DIN EN 16247-1.
Nach dem Bericht

Wie geht es nach der Abschlussbesprechung weiter?

Die Übergabe des Berichts ist nicht das Ende der Zusammenarbeit, sondern der Übergang in die Umsetzungsphase.

Interne Priorisierung

Sie entscheiden, welche der vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden – meist beginnend mit den wirtschaftlich attraktivsten und am einfachsten realisierbaren.

Umsetzung

Die Umsetzung erfolgt eigenständig durch Ihr Unternehmen oder mit von Ihnen ausgewählten Fachbetrieben. Bei Rückfragen zur Interpretation des Berichts stehen wir weiterhin zur Verfügung.

Fristen im Blick

Verpflichtete Unternehmen müssen das Energieaudit alle vier Jahre wiederholen, gerechnet ab Fertigstellung des vorangegangenen Audits (§ 8 Abs. 1 EDL-G). Wir informieren Sie rechtzeitig vor Ablauf des Turnus, damit das nächste Audit ohne Zeitdruck geplant werden kann.

Meldung ans BAFA

Innerhalb von zwei Monaten nach Fertigstellung müssen Basisdaten zum Audit unaufgefordert per Online-Erklärung an das BAFA gemeldet werden. Diese gesetzliche Meldepflicht übernehmen wir routinemäßig für Sie.

Häufige Fragen

Fragen zum Ablauf

Wie viele Vor-Ort-Termine sind insgesamt notwendig?

In der Regel reichen ein bis zwei Vor-Ort-Termine für Auftakt-Besprechung und Außeneinsatz. Bei mehreren Standorten oder größeren Anlagen können weitere Begehungstermine sinnvoll sein.

Wird der laufende Betrieb durch das Audit gestört?

Nein. Die Begehung wird so geplant, dass sie den Betriebsablauf möglichst wenig beeinträchtigt. Bei sensiblen Bereichen stimmen wir Zeitpunkt und Umfang vorab konkret mit Ihnen ab.

Können mehrere Standorte in einem Audit betreut werden?

Ja. Bei mehreren Standorten wird die Vorgehensweise entsprechend angepasst – etwa durch eine repräsentative Auswahl von Standorten oder gestaffelte Begehungstermine. Details klären wir in der Auftakt-Besprechung.

Was passiert, wenn sich Unterlagen verzögern?

Kurze Verzögerungen lassen sich meist unkompliziert im Zeitplan berücksichtigen. Bei absehbaren größeren Verzögerungen sprechen wir frühzeitig einen realistischen neuen Zeitrahmen ab.

Sind wir verpflichtet, alle empfohlenen Maßnahmen umzusetzen?

Nein. Das Energieaudit ist eine Analyse- und Empfehlungspflicht, keine Umsetzungspflicht. Die Entscheidung über konkrete Investitionen liegt vollständig bei Ihrem Unternehmen.

In welcher Form erhalten wir den Bericht?

Standardmäßig als digitales PDF-Dokument, das als Nachweis gegenüber Behörden dient. Auf Wunsch stellen wir zusätzlich eine gedruckte Fassung bereit.

Wie lange gilt der fertige Bericht, bis das nächste Audit fällig wird?

Vier Jahre ab Fertigstellung – der Stichtag für das nächste Wiederholungsaudit ergibt sich direkt aus dem Datum der Abschlussbesprechung des vorangegangenen Audits. Wir tragen diesen Termin für Sie vor und melden uns rechtzeitig.

Müssen wir uns selbst um eine Meldung beim BAFA kümmern?

Nein. Die gesetzlich vorgeschriebene Online-Energieauditerklärung – Basisdaten zu Unternehmen, Energieverbrauch und Maßnahmen, fällig spätestens zwei Monate nach Fertigstellung – übernehmen wir routinemäßig für Sie im Rahmen der Berichtsabgabe.

Bereit für den ersten Schritt?

Vereinbaren Sie ein kostenloses Informationsgespräch – unverbindlich und vor Ort.

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